Ernesti, Johann August (1707-1781)


Biographisches Stichwort

Johann August Ernesti ist am 4. August 1707 in Tennstädt (Thüringen) geboren. Er besuchte die Schule in Tennstädt, kam dann nach Schulpforta und studierte schließlich in Wittenberg (1726) und Leipzig (1728) Theologie. Statt Theologe zu werden, was er ursprünglich vorhatte, ging er dann aber in den Schuldienst, wurde 1731 Konrektor und 1734 Rektor der Thomasschule und behielt dieses Amt 28 Jahre lang. Daneben war er seit 1742 außerordentlicher, seit 1756 ordentlicher Professor der Beredsamkeit. Viele später berühmt gewordene Philologen gehörten zu seinen Schülern, darunter auch Bauer und Scheller. Goethe freilich war von seinen etwas trockenen Vorlesungen nicht sehr begeistert. Ernesti starb am 11. September 1781 an einem Schlaganfall.

Bild aus: Alfred Gudeman, Imagines philologorum - 160 Bildnisse aus der Zeit von der Renaissance bis zur Gegenwart, Leipzig und Berlin 1911, mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Ulrich Schmitzer den Seiten des "Projekts Telemachos" entnommen: (http://www.telemachos.hu-berlin.de/bilder/gudeman/gudeman.html).


Clavis Ciceroniana
sive indices rerum et verborum philologico-critici in opera Ciceronis, accedunt græca Ciceronis necessariis observationibus illustrata

* 1. Aufl. Leipzig 1739 (Martini), ca. 440 Bl. bzw. 865 S. (antiqu. EUR 80,-)
* 2. Aufl. Halle 1757 (Orphanotropheum), [837] S.
* 3. Aufl. Halle 1768 und 1769 (Orphanotropheum), ca. 500 S. (antiqu. EUR 143,-)
* 4. Aufl. Halle 1777 (Orphanotropheum), XVI, 910 S. (antiqu. EUR 43,-/109,-)
* 5. Aufl. Halle 1818 (Orphanotropheum), XVI, 664, 62 S.
* 6. Aufl. Halle 1831 (Orphanotropheum), XX, 738 S.

* Oxford 1810 (Collingwood), 523 S.
* London 1819 (Priestly), 2 Bde.

Das Wörterspruch ist einsprachig, d.h. alle Wörter und Begriffe werden lateinisch definiert. Es besteht aus fünf Teilen:
1) dem "Index legum, quarum in libris Ciceronis nominatim mentio fit", der die Rechtsbegriffe bei Cicero auflistet und erklärt (in der 5. Aufl. S. 1-42);
2) einem "Index geographicus" (S. 43-73);
3) dem "Index historicus" mit allen Eigennamen (S. 75-232);
4) dem "Index latinitatis", also dem eigentlichen Wörterbuch (S. 240-664), und schließlich
5) einem "Index Graeco-Latinus continens Graeca in Ciceronis libris occurrentia et eorum interpretationes" (Anhang S. 1-59).


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