Biographisches Stichwort
Heinrich Eduard Dirksen, am 13. September 1790 in Königsberg geboren, besuchte das altstädtische Gymnasium seiner Heimatstadt und schon mit 15 Jahren die Albertus-Universität. 1808 wechselte er nach Heidelberg, wo er vor allem Jura studierte, ging zwei Jahre später nach Berlin, wo er zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Bald darauf wurde er in Königsberg außerordentlicher, 1817 ordentlicher Professor der Rechte. Eine Professur in Berlin, die er unter allem Umständen anstrebte, wurde ihm aus unbegreiflichen Gründen verweigert, lediglich als Provatdozent (seit 1833) und als Mitglied der königlichen Akademie der Wissenschaften (seit 1841) durfte er dort lesen. Dirksen starb am 10. Februar 1868. Er beschäftigte sich vor allem mit dem Römischen Recht. Sein "Manuale latinitatis" steht "in der Geschichte der juristischen Lexikographie als epochemachend" (ADB) da.
Manuale latinitatis fontium Iuris Civilis Romanorum
Thesauri latinitatis epitome
in usum tironum
* Berlin 1837 (Duncker & Humblot), VII, 1029 S.
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