Juristisches


In dieser Bibliographie steckt sehr viel Arbeit. Sie ist ein Nachschlagewerk, das jeder für seine privaten Zwecke nach Herzenslust und kostenlos benutzen darf. (Dazu habe ich es ja veröffentlicht.) Dies geschieht ganz im Sinne Adolf von Harnacks:  Ein guter Wille ist der Wille zur Erkenntnis des Wirklichen und zur Bereitschaft, diese Erkenntnis andern selbstlos und freundlichst mitzuteilen (1921).

Eine kommerzielle Nutzung ist aber nur mit meiner ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.

Bitte denken Sie auch daran, daß einige der in den Buchtiteln zitierten Begriffe rechtlich geschützt sind. Es ist im Rahmen einer wissenschaftlichen Bibliographie nicht möglich, darauf im einzelnen einzugehen. Aus dem Fehlen einer Kennzeichnung darf also nicht etwa geschlossen werden, daß ein solcher Schutz nicht besteht! 

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